Die „Kicker“-Bundesliga-Stecktabelle und das Urheberrecht

Das OLG Nürnberg (Urteil vom 20.5.‌20143 U 1874/13, BeckRS 2014, 11857 – Fußball-Stecktabelle) musste über etwas entscheiden, was jeder Fußballfan kennt: die Kicker-Stecktabelle, die jedes Jahr in den Kicker-Sonderheften zur Bundesliga enthalten ist.

In der Zeitschrift „TV Digital“ war nun ebenfalls ebenfalls eine Bundesliga-Stecktabelle mit kleineren grafischen Abweichungen sowie der deutlich sichtbaren Bezeichnung „tv DIGITAL“ enthalten.

Der „Kicker“ ging dagegen vor – und verlor.

Das Gericht wies sowohl die geltend gemachten urheber- als auch wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zurück.

Urheberrechtlich nimmt das OLG auf die neue Rechtsprechung des BGH zur Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst Bezug und ordnet die Stecktabelle als ein solches Werk ein, das eine geringe Gestaltungshöhe aufweise, aber dennoch schutzfähig sei. Ausschlaggebend seien, so das Gericht, die „Anordnung der Tabellenplätze nebeneinander und in leicht schräg nach rechts unten verlaufender Linie sowie der Anordnung der Tabellen für die Ligen untereinander“. Allerdings führe die geringe Gestaltungshöhe zu einem entsprechend engen Schutzbereich. Dieser sei vorliegend nicht verletzt. Daher stelle die angegriffene Stecktabelle aus „tv DIGITAL“ eine  freie Benutzung der Stecktabelle des „Kicker“ dar.

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verneint das OLG Nürnberg, weil aufgrund der gut sichtbaren Bezeichnung „tv DIGITAL“ keine Rufausbeutung vorliege.