Ende Januar habe ich darüber berichtet, dass ab dem 02.02.2025 die in Art. 4 des AI-Acts statuierte Fortbildungspflicht für „Anbieter“ und „Betreiber“ von KI-Systemen in Kraft getreten ist.
Wer wissen möchte, wie sich die EU die Dokumentation dieser Verpflichtung vorstellt: seit Anfang Februar hat das EU-AI Office eine pdf-Datei dazu veröffentlicht, in welcher beispielhaft Unternehmen und deren Dokumentation dazu zu lesen ist.