Die Widerspruchsabteilung des EUIPO hat am 6. Juli 2026 entschieden, dass die Tiger-Bildmarke der Tiger-Woods-Marke Sunday Red in der EU nicht eingetragen wird. Puma hatte sich dagegen mit seiner bekannten springenden Raubkatze gewehrt. Die Entscheidung zeigt anschaulich, wie weit der Schutz einer bekannten Bildmarke reichen kann und warum es für Unternehmen riskant ist, sich bei Logos zu nah an starke Markenbilder anzulehnen.
Worum ging es?
Sunday Red, die Golf- und Bekleidungsmarke aus dem Umfeld von Tiger Woods, wollte ein stilisiertes Tigerzeichen als Unionsmarke eintragen lassen. Das Zeichen besteht aus einer abstrakten, streifenartigen Raubkatze und sollte unter anderem für Bekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen, Taschen, Golfzubehör, Sonnenbrillen, Handytaschen, Handtücher sowie Einzelhandelsdienstleistungen Schutz erhalten. Hier die Marke:

Puma legte Widerspruch ein. Grundlage war unter anderem die ältere Unionsbildmarke mit der bekannten springenden Raubkatze.

Puma stützte den Widerspruch nicht nur auf eine klassische Verwechslungsgefahr, sondern vor allem auf den besonderen Schutz bekannter Marken.
Warum die Bekanntheit von Puma entscheidend war
Das EUIPO stellte zunächst fest, dass Puma die ernsthafte Benutzung der älteren Bildmarke jedenfalls für zentrale Sport- und Lifestyle-Produkte nachweisen konnte, insbesondere für Sporttaschen, Sport- und Freizeitbekleidung, Sportschuhe, Kopfbedeckungen und Fußbälle.
Noch wichtiger war aber die Bekanntheit der Puma-Raubkatze. Puma hatte umfangreiche Nachweise vorgelegt: langjährige Benutzung, Verkaufsunterlagen, Kataloge, Sponsoring im Sport, Kooperationen mit prominenten Sportlern und Künstlern sowie eine Verbraucherbefragung aus Deutschland. Nach dieser Befragung ordnete ein sehr großer Teil der Befragten die springende Raubkatze Puma zu, besonders im Zusammenhang mit Sport- und Lifestyle-Bekleidung.
Sunday Red hielt die Befragung unter anderem für zu alt. Das überzeugte das EUIPO nicht. Eine starke Markenbekanntheit entsteht über Jahre und verschwindet nicht ohne Weiteres. Wer behauptet, dass eine früher nachgewiesene Bekanntheit inzwischen weggefallen ist, muss dafür konkrete Anhaltspunkte liefern.
Tiger ist nicht Puma, aber beides ist Raubkatze
Auf den ersten Blick unterscheiden sich die Zeichen deutlich. Das Puma-Logo zeigt eine schwarze, naturalistische Silhouette einer springenden Raubkatze. Das Sunday-Red-Zeichen wirkt abstrakter, streifenartiger und erinnert stärker an einen Tiger.
Trotzdem sah das EUIPO eine ausreichende Ähnlichkeit. Beide Zeichen vermitteln aus Sicht des Amtes die Vorstellung einer in Bewegung befindlichen Raubkatze. Bei bekannten Marken reicht für die weitere Prüfung bereits ein geringerer Grad an Ähnlichkeit aus. Entscheidend war deshalb nicht, ob Verbraucher die Zeichen unmittelbar verwechseln. Entscheidend war, ob sie beim Anblick des Sunday-Red-Zeichens gedanklich an Puma erinnert werden.
Die 15 Streifen halfen Sunday Red nicht
Sunday Red argumentierte, die 15 Streifen des Logos stünden für die 15 Major-Siege von Tiger Woods. Außerdem verweise der Tiger auf seinen Spitznamen. Das EUIPO ließ dieses Argument nicht durchgreifen.
Für die markenrechtliche Prüfung kommt es nicht darauf an, welche Bedeutung der Anmelder seinem eigenen Zeichen geben möchte. Maßgeblich ist, ob das jüngere Zeichen die ältere bekannte Marke beeinträchtigen oder deren Wertschätzung ausnutzen kann. Die persönliche Geschichte hinter dem Logo schützte Sunday Red daher nicht vor dem älteren Recht von Puma.
Warum das EUIPO eine unlautere Ausnutzung annahm
Das EUIPO sah die Gefahr, dass Sunday Red von der starken Anziehungskraft der Puma-Marke profitieren könnte. Puma steht im Sport- und Lifestylebereich für Schnelligkeit, Dynamik, Qualität und sportlichen Erfolg. Diese positiven Vorstellungen könnten nach Auffassung des EUIPO auf die Produkte von Sunday Red übertragen werden.
Gerade weil sich die Waren und Märkte überschneiden, lag die gedankliche Verbindung nahe. Beide Marken bewegen sich im Sport-, Bekleidungs- und Zubehörbereich. Auch Golf spielte eine Rolle, weil Puma selbst im Golfsport aktiv ist und unter anderem Golfspieler gesponsert hat.
Das EUIPO ging deshalb von einer unlauteren Ausnutzung der Wertschätzung der Puma-Marke aus. Sunday Red könnte einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten, ohne selbst dieselben Investitionen in den Aufbau des bekannten Raubkatzen-Images getätigt zu haben.
Warum es nicht mehr auf Verwechslungsgefahr ankam
Weil der Widerspruch bereits wegen des Schutzes der bekannten Marke erfolgreich war, musste das EUIPO nicht mehr prüfen, ob zusätzlich eine klassische Verwechslungsgefahr besteht. Ebenso musste es nicht entscheiden, ob das Sunday-Red-Zeichen die Unterscheidungskraft oder den Ruf der Puma-Marke verwässert oder beschädigt.
Für Puma reichte ein Punkt: Die jüngere Marke würde voraussichtlich in unlauterer Weise von der Wertschätzung der älteren bekannten Bildmarke profitieren.
Was Unternehmen aus der Entscheidung lernen können
Die Entscheidung ist für Unternehmen besonders praxisrelevant. Wer ein Logo entwickelt, sollte nicht nur prüfen, ob es mit einer älteren Marke nahezu identisch ist. Bei bekannten Marken genügt oft schon eine gedankliche Nähe, wenn die Bildidee, der Markt und die Warenbereiche zusammenpassen.
Gerade Tierlogos, Sportmotive und dynamische Bildzeichen sind im Lifestyle- und Bekleidungsbereich beliebt. Das macht sie aber nicht automatisch frei verfügbar. Die bloße Existenz anderer Tierlogos im Markenregister beweist nicht, dass Verbraucher an solche Zeichen gewöhnt sind oder dass eine bekannte Marke dadurch geschwächt wird.
Unternehmen sollten deshalb vor dem Launch einer neuen Marke eine Markenrecherche durchführen lassen. Das gilt erst recht, wenn bereits Verpackungen, Webseiten, Social-Media-Kampagnen, Sponsoring oder internationale Anmeldungen geplant sind. Ein verlorenes Widerspruchsverfahren kann nicht nur die Eintragung verhindern, sondern auch die gesamte Markenstrategie ins Wanken bringen.
Fazit
Das EUIPO macht deutlich: Bekannte Bildmarken genießen einen weiten Schutz. Puma erhält zwar kein Monopol auf jede Raubkatze. Wenn aber ein neues Zeichen ebenfalls eine bewegte Raubkatze zeigt, in einem ähnlichen Markt eingesetzt werden soll und beim Publikum eine gedankliche Verbindung zur bekannten Puma-Katze entstehen kann, wird es gefährlich.
Für Unternehmer lautet die wichtigste Botschaft: Ein gutes Logo muss nicht nur kreativ sein. Es muss auch genügend Abstand zu starken Markenbildern halten. Die eigene Story hinter einem Zeichen hilft wenig, wenn das Publikum trotzdem an eine bekannte ältere Marke denkt.
Entscheidungsdaten
Gericht/Behörde: Widerspruchsabteilung des EUIPO
Datum: 6. Juli 2026
Aktenzeichen: Opposition No B 3 217 877