Bis zum „Black Friday“ ist es nicht mehr lange hin. Und kurz vor Beginn so mancher Werbeaktion gibt es gute Neuigkeiten:
Wie Simon Gall, der Betreiber der Seite blackfriday.de berichtet, hat das Berliner Kammergericht entschieden, dass die Wortmarke „Black Friday“ wegen Verfall (also wegen nicht rechtserhaltender Benutzung) gelöscht werden muss. Das Kammergericht bestätigt damit die Löschung dieser Marke für alle Waren und Dienstleistungen, die nicht ohnehin bereits zuvor durch das Bundespatentgericht gelöscht worden waren. Das Kammergericht hat die Revision nicht zugelassen, so dass der Markeninhaberin nur noch die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich ist.
Wie nun ein Anwaltskollege berichtete, hat die Markeninhaberin der Marke „Black Friday“ zwischenzeitlich eine neue Marke zur Anmeldung gebracht, und zwar die Marke „Green Friday Sale“ (Anmeldenummer: 018747010). Die Marke ist angemeldet für zahlreiche Dienstleistungen der Klasse 35, der Anmeldetag ist der 10.08.2022. Ob die Marke allerdings eingetragen wird, ist derzeit noch offen.