Das Amtsgericht Köln hatte über einen eher ungewöhnlichen Fall zu entscheiden. Geklagte hatte eine Bäuerin, die Eigentümerin einer Kuh war. Die Beklagte bewarb mit einem Foto dieser Kuh einen Event. Dafür wollte die Klägerin einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 2.000,00.
Das AG Köln wies die Klage ab (AZ 111 C 33/10). Durch das Fotografieren der Kuh werde nicht in Eigentumsrechte der Halterin der Kuh eingegriffen, so das Gericht. Auch könne durch das Foto der Kuh kein Rückschluss auf die Klägerin gezogen werden, so dass auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Halterin ausscheide, urteilte das Gericht weiter. Dies ist sicherlich der interessanteste Satz aus dem Urteil und lädt zu allerlei Assoziationen ein…
Nicht geprüft wurde die Frage, ob die Kuh ein eigenes Persönlichkeitsrecht inne hat….