Nahezu jede Webseite konfrontiert Nutzerinnen und Nutzer heute mit einem sogenannten Cookie-Banner. Oft dominieren diese durch die prominente Platzierung einer „Alle akzeptieren“-Schaltfläche, während eine Option zur Ablehnung nur versteckt oder gar nicht angeboten wird. Dass dies nicht dem geltenden Datenschutzrecht entspricht, stellte das Verwaltungsgericht Hannover nun klar.
Hintergrund des Verfahrens
Gegenstand des Urteils war eine Anordnung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) gegenüber einem Medienhaus, das mittels eines Cookie-Banners Einwilligungen einholte – jedoch ohne echte Wahlmöglichkeit. Der LfD beanstandete dies als Verstoß gegen § 25 TDDDG (ehemals TTDSG) sowie Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte die Sichtweise der Aufsichtsbehörde. Webseitenbetreiber, so das Gericht, müssen bei Einwilligungsbannern eine gleichwertig sichtbare „Alles ablehnen“-Schaltfläche auf derselben Ebene wie die „Alle akzeptieren“-Option anbieten.
Zudem erkannte das Gericht mehrere Verstöße:
- Das Ablehnen war umständlicher als das Akzeptieren.
- Wiederholende Banner zwangen zur Einwilligung.
- Irreführende Begriffe wie „optimales Nutzungserlebnis“ und „akzeptieren und schließen“.
- Fehlender Begriff der „Einwilligung“.
- Unklare Anzahl an Drittanbietern.
- Wesentliche Informationen (z. B. Widerrufsrecht, Datenübertragung in Drittstaaten) nur nach Scrollen sichtbar.
Diese Ausgestaltung führte dazu, dass keine informierte, freiwillige und eindeutige Einwilligung im Sinne der DSGVO vorlag – und die Nutzung personenbezogener Daten somit rechtswidrig war.
Bedeutung für Webseitenbetreiber
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für alle Betreiber von Webseiten, die auf Nutzertracking oder Online-Werbung setzen. Es macht deutlich, dass manipulative Gestaltung von Cookie-Bannern nicht zulässig ist. Eine echte Wahlmöglichkeit – insbesondere durch eine gleichwertige „Alles ablehnen“-Schaltfläche – ist zwingend.
Fazit
Die Entscheidung stärkt die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum und gibt den Datenschutzaufsichtsbehörden Rückenwind bei der Durchsetzung datenschutzkonformer Gestaltung von Einwilligungsprozessen. Für Unternehmen bedeutet dies: Cookie-Banner müssen neu gedacht werden – klar, transparent und fair.
Gericht: Verwaltungsgericht Hannover
Datum der Entscheidung: 19. März 2025
Aktenzeichen: 10 A 5385/22
Aktuell liegt die Entscheidung im Volltext noch nicht vor, nur die Pressemitteilung des Gerichts.