Das Gesetzespaket „zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ wurde gestern dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt. Es ist auch davon auszugehen, dass der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen wird.
Mit diesem Gesetzesvorhaben wird die vor gut zwei Jahren auf den Weg gebrachte EU-Urheberrechtsreform in nationales deutsches Recht umgesetzt.
Dazu wurde bereits viel geschrieben. Insbesondere das Thema „Uploadfilter“ hatte die Gemüter erhitzt.
Einer der zentralen Punkte des Gesetzespakets ist die Frage, ob bzw. ab wann Plattformen für Urheberrechtsverletzungen haften. Dazu wird ein neues Gesetz geschaffen, dass „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“. Auch wenn dort das Wort „Uploadfilter“ nicht benutzt wird, so läuft es natürlich darauf hinaus, dass solche Filter vermehrt zum Einsatz kommen werden.
Bereits im Herbst im Rahmen einer Vortragsveranstaltung habe ich versucht, den damaligen, ersten Entwurf des Gesetzes in ein Schema zu fassen. Da Juristen Schemata lieben und sich nicht allzu viel geändert hat, habe ich mein damaliges Schema an die überarbeiteten Bestimmungen angepasst. Wer möchte, kann sich das entsprechende pdf von meiner Seite herunterladen. Da es sich um ein neues Gesetz handelt, erhebe ich natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und vor allem auch Richtigkeit. Über Anregungen und Kritik freue ich mich.