Update zur möglichen Frist für Entschädigungsansprüche

Update zur Newsmeldung vom 26.05.2020:

Das mögliche Zeitproblem bei der Stellung von Entschädigungsansprüchen hat sich erfreulicherweise entschärft:

Der Gesetzgeber hat am 18. Mai diverse Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. U.a. wurde die dreimonatige Frist zur Antragstellung auf 12 Monate verlängert. Daher dürfte frühestens im März 2021 eine mögliche Verfristung von Anträgen auf Entschädigung drohen.