In meiner Newsmeldung vom 23.11.2020 habe ich über eine Entscheidung des Bundespatentgerichts bezüglich der Löschung der Marke „Black Friday“ berichtet.
Der Betreiber der Webseite blackfriday.de hat zwischenzeitlich beim Landgericht Berlin gegen den Markeninhaber geklagt. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.04.2021, Az.: 52 O 320/19, entschieden, dass die Marke „Black Friday“ für mehr als 900 Waren und Dienstleistungen mangels rechtserhaltender Benutzung gelöscht werden muss.
Lt. einer Meldung des Betreibers der Webseite blackfriday.de ist das Landgericht Berlin der Auffassung, dass der Markeninhaber diese Bezeichnung nicht markenmäßig, sondern lediglich rein beschreibend, nämlich zur Beschreibung einer entsprechenden Werbeaktion, benutzt hatte.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Sollten die – meiner Meinung nach auch zutreffenden – Entscheidungsgründe auch von höheren Instanzen bestätigt werden, so hätte der Streit um die Marke endlich ein gutes Ende gefunden.