Landgerichte Hamburg und Aachen: Google haftet für falsche Aussagen seiner KI-Suche

Die KI-Funktionen der Google-Suche liefern längst nicht mehr nur Links zu fremden Webseiten. Sie erstellen eigene Zusammenfassungen, verknüpfen Informationen aus unterschiedlichen Quellen und präsentieren Nutzern vermeintlich fertige Antworten. Doch was passiert, wenn diese Antworten falsch sind und den Ruf eines Unternehmens oder einer Person beschädigen?

Mit dieser Frage haben sich das Landgericht Hamburg in einem Beschluss vom 29. September 2025 und das Landgericht Aachen in einem Beschluss vom 24. September 2026 beschäftigt. In beiden Fällen erließen die Gerichte einstweilige Verfügungen gegen Google. Die Entscheidungen verdeutlichen, dass sich Google bei rechtsverletzenden KI-Aussagen nicht ohne Weiteres darauf berufen kann, lediglich fremde Informationen automatisiert wiederzugeben.

LG Hamburg: KI-Übersicht verbreitet geschäftsschädigende Aussagen über ein Unternehmen

In dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ging es um die von Google angebotene Funktion „Übersicht mit KI“. Diese stellt bei bestimmten Suchanfragen automatisch generierte Zusammenfassungen zur Verfügung, die auf Informationen aus verschiedenen Internetquellen beruhen.

Ein Unternehmen wandte sich gegen Äußerungen, die Google in einer solchen KI-Übersicht über seine Geschäftstätigkeit verbreitete. Die KI-Ausgabe enthielt negative Darstellungen über das Unternehmen, bei denen tatsächliche Behauptungen und wertende Kritik miteinander vermischt waren.

Nach Auffassung des Gerichts vermittelten die Äußerungen jedenfalls den überprüfbaren Tatsachenkern, dass Mandanten des Unternehmens entsprechende negative Erfahrungen gemacht und Kritik geäußert hätten.

Das Unternehmen beanstandete die Angaben gegenüber Google bereits außergerichtlich und wies darauf hin, dass die Behauptungen unwahr seien. Google reagierte darauf jedoch nicht mit einer inhaltlichen Prüfung oder Entfernung der beanstandeten Aussagen, sondern teilte mit, keine Maßnahmen ergreifen zu wollen.

Das Unternehmen beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung.

Warum das Landgericht Hamburg Google für verantwortlich hält

Das Landgericht Hamburg bejahte eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und untersagte Google die weitere Verbreitung der angegriffenen Äußerungen.

Bemerkenswert ist die Begründung zur Verantwortlichkeit von Google.

Das Gericht stellte zunächst klar, dass die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts Google unmittelbar zuzurechnen sei. Dabei griff es auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Autocomplete-Funktion zurück.

Schon bei automatisch erzeugten Suchwortergänzungen hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Suchmaschinenbetreiber für persönlichkeitsrechtsverletzende Aussagen verantwortlich sein kann, obwohl diese durch einen Algorithmus entstehen.

Das Landgericht Hamburg übertrug diese Überlegungen auf die KI-Übersichten der Google-Suche. Dass die zugrunde liegenden Informationen ursprünglich von fremden Internetseiten stammen, schließt eine eigene Verantwortlichkeit von Google nicht aus.

Entscheidend war für das Gericht außerdem, dass Google seine Prüfpflichten verletzt hatte.

Nachdem das Unternehmen die konkreten Aussagen beanstandet und auf deren Unwahrheit hingewiesen hatte, hätte Google den Vorwürfen nachgehen müssen. Stattdessen blieb eine inhaltliche Reaktion aus. Auch im gerichtlichen Verfahren legte Google nach den Feststellungen des Gerichts nicht ausreichend dar, auf welche konkreten Veröffentlichungen sich die beanstandeten Aussagen stützten.

Das Landgericht Hamburg sah deshalb die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch als erfüllt an.

LG Aachen: Googles KI verwechselt zwei Professoren und verbreitet schwere Vorwürfe

Noch gravierender waren die Folgen einer fehlerhaften KI-Antwort in einem Verfahren vor dem Landgericht Aachen.

Ein ehemaliger Klinikdirektor und Universitätsprofessor musste feststellen, dass der „KI-Modus“ der Google-Suche schwerwiegende Behauptungen über seine berufliche Vergangenheit verbreitete.

Bei entsprechenden Suchanfragen behauptete die KI unter anderem, der Mediziner sei wegen eines sexuellen Übergriffs gegenüber seiner damaligen Sekretärin freigestellt und später gekündigt worden. Außerdem sei er wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die KI schilderte darüber hinaus angebliche arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen und einen Vergleich, bei dem der Mediziner eine sechsstellige Abfindung erhalten habe.

Das Problem: Die Vorgänge betrafen einen anderen ehemaligen Universitätsprofessor.

Die Google-KI hatte Informationen über zwei unterschiedliche Personen miteinander vermischt und dadurch den völlig unzutreffenden Eindruck erweckt, der Antragsteller sei wegen sexueller Nötigung strafrechtlich verurteilt worden.

Der betroffene Mediziner forderte Google zunächst selbst zur Entfernung der falschen Angaben auf und erläuterte die Verwechslung. Google lehnte Maßnahmen jedoch ab. Auch eine anschließende anwaltliche Abmahnung führte nicht zum Erfolg.

Das Landgericht Aachen untersagte Google daraufhin im Wege einer einstweiligen Verfügung die weitere Verbreitung der konkret beanstandeten Aussagen.

LG Aachen: KI-Antworten sind nicht bloß fremde Suchergebnisse

Die rechtlich besonders interessante Frage war auch hier, ob Google für die automatisiert erzeugten Antworten seiner KI verantwortlich gemacht werden kann.

Das Landgericht Aachen bejahte dies ausdrücklich und stufte Google als unmittelbare Störerin ein.

Die Richter betonten, dass eine KI-generierte Antwort etwas anderes sei als eine herkömmliche Auflistung von Suchergebnissen.

Während eine klassische Suchmaschine auf fremde Internetseiten verweist, verarbeitet die generative KI verschiedene Inhalte, wertet diese aus und verknüpft sie zu neuen Aussagen. Diese Aussagen können sich erheblich von den Informationen unterscheiden, die ursprünglich auf den einzelnen Webseiten veröffentlicht wurden.

Genau das war im vorliegenden Fall geschehen: Informationen über eine Person waren durch die KI fälschlicherweise einer anderen Person zugeordnet worden.

Das Gericht griff dabei ausdrücklich auf eine Entscheidung des Landgerichts München I vom 28. Mai 2026 zurück, das sich bereits mit der unmittelbaren Verantwortlichkeit von Google für eigene KI-Übersichten beschäftigt hatte.

Für das Landgericht Aachen war zudem entscheidend, dass Google die Unrichtigkeit der Informationen ohne Weiteres hätte überprüfen können. Der Antragsteller hatte die Verwechslung erläutert und die tatsächlichen Hintergründe dargelegt.

Google hätte die Einwendungen des Betroffenen nach Auffassung des Gerichts sogar mithilfe seiner eigenen KI überprüfen können. Stattdessen unterblieb eine Korrektur.

Die falschen Aussagen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mediziners erheblich. Insbesondere die unzutreffende Behauptung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen eines Sexualdelikts war geeignet, seinen beruflichen Ruf und sein gesellschaftliches Ansehen nachhaltig zu beschädigen.

Die Gemeinsamkeiten beider Entscheidungen

Obwohl die beiden Verfahren unterschiedliche Sachverhalte betrafen, stimmen die rechtlichen Überlegungen in wesentlichen Punkten überein.

1. KI-generierte Aussagen können Google selbst zugerechnet werden

Beide Gerichte lehnen die Vorstellung ab, Google sei bei seinen KI-Antworten lediglich ein neutraler technischer Vermittler fremder Informationen.

Die KI präsentiert dem Nutzer nicht ausschließlich bereits vorhandene Inhalte. Sie verarbeitet Informationen und stellt daraus eigene Texte zusammen.

Das Landgericht Hamburg bejaht deshalb eine unmittelbare Zurechnung der Veröffentlichung zu Google. Das Landgericht Aachen geht in seiner Begründung noch deutlicher von einer unmittelbaren Störerhaftung für die neu erzeugten Aussagen aus.

2. Die automatische Erstellung schützt nicht vor rechtlicher Verantwortung

Dass eine Aussage durch eine KI und nicht durch einen menschlichen Redakteur formuliert wurde, ändert nichts daran, dass dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden können.

Entscheidend ist, welchen Inhalt die veröffentlichte Aussage hat, wie sie von einem durchschnittlichen Nutzer verstanden wird und ob sie dem Betroffenen rechtswidrig schadet.

3. Auch die Verknüpfung ursprünglich vorhandener Informationen kann rechtswidrig sein

Nicht jede problematische KI-Aussage ist vollständig frei erfunden.

Die Gefahr liegt häufig darin, dass Informationen aus verschiedenen Quellen miteinander kombiniert, aus ihrem Zusammenhang gerissen oder einer falschen Person zugeordnet werden.

Gerade solche Fehler sind besonders problematisch, weil die KI aus möglicherweise zutreffenden Einzelinformationen eine insgesamt unzutreffende Behauptung erzeugt.

4. Google muss konkreten Beanstandungen nachgehen

In beiden Verfahren hatten die Betroffenen Google auf die beanstandeten Aussagen aufmerksam gemacht. Dennoch unterblieb nach den gerichtlichen Feststellungen eine ausreichende Reaktion.

Damit kommt einer sorgfältig begründeten Beanstandung erhebliche Bedeutung zu.

Sie versetzt Google in die Lage, den Sachverhalt zu prüfen, und kann Prüfungspflichten auslösen.

Wo sich die rechtlichen Begründungen unterscheiden

Bei aller Übereinstimmung gibt es einen wichtigen Unterschied.

Das Landgericht Hamburg knüpft bei der Haftungsbegründung besonders an die bisherige Rechtsprechung zu Suchmaschinen und deren Prüfpflichten an.

Die unmittelbare Zurechnung der Veröffentlichung zu Google bedeutet danach nicht, dass jede automatisch erzeugte, rechtsverletzende Aussage ohne Weiteres eine Haftung auslöst. Das Gericht betont vielmehr, dass die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten eine wesentliche Voraussetzung der Verantwortlichkeit ist.

Im konkreten Fall waren solche Prüfpflichten spätestens durch die außergerichtliche Beanstandung ausgelöst worden.

Das Landgericht Aachen stellt dagegen stärker auf den eigenständigen Inhalt der generierten KI-Antwort ab. Google wird als unmittelbare Störerin angesehen, weil das Unternehmen die KI-Suche bereitstellt und diese neue Aussagen erzeugt, statt lediglich fremde Inhalte unverändert wiederzugeben.

Damit gewinnt die Unterscheidung zwischen der bloßen Vermittlung fremder Inhalte und der Veröffentlichung eigener KI-generierter Aussagen zunehmend an Bedeutung.

Beide Entscheidungen beantworten allerdings nicht abschließend, welche vorbeugenden Prüfpflichten Google bei sämtlichen künftig generierten KI-Antworten treffen. Eine allgemeine Pflicht zur vorherigen Kontrolle jeder einzelnen KI-Ausgabe lässt sich aus den beiden Beschlüssen nicht ableiten.

Was Betroffene gegen falsche KI-Aussagen unternehmen können

Die Entscheidungen sind nicht nur für größere Unternehmen relevant, sondern ebenso für Selbständige, Freiberufler, Ärzte und andere Personen, deren beruflicher oder persönlicher Ruf durch falsche KI-Angaben beeinträchtigt wird.

Wer feststellt, dass Google in seiner KI-Suche falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet, sollte die konkrete Ausgabe zunächst beweissicher dokumentieren. Dazu gehören insbesondere die verwendeten Suchbegriffe, die vollständige KI-Antwort und der Zeitpunkt der Abfrage.

Anschließend sollte Google unter genauer Bezeichnung der rechtsverletzenden Aussagen zur Entfernung aufgefordert werden. Dabei empfiehlt es sich, nachvollziehbar darzulegen, weshalb die Angaben falsch sind und welche Rechte dadurch verletzt werden.

Bleibt Google untätig, kann ein gerichtlicher Unterlassungsanspruch bestehen. Bei erheblichen und fortdauernden Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt auch eine einstweilige Verfügung in Betracht.

Fazit: Google trägt Verantwortung für die Aussagen seiner KI

Die Beschlüsse der Landgerichte Hamburg und Aachen verdeutlichen, dass die zunehmende Automatisierung der Internetsuche den Persönlichkeitsschutz nicht außer Kraft setzt.

Wer eine KI einsetzt, die aus fremden Informationen neue Aussagen erzeugt und diese als Suchergebnis veröffentlicht, kann für deren rechtswidrigen Inhalt verantwortlich sein.

Besonders deutlich zeigt der Fall aus Aachen, welche schwerwiegenden Folgen eine fehlerhafte Zusammenführung von Informationen haben kann. Aus einer Verwechslung zweier Personen entstand die falsche Behauptung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen sexueller Nötigung.

Beide Gerichte haben Google deshalb zur Unterlassung verpflichtet. Dabei ist zu beachten, dass es sich jeweils um Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz und nicht um abschließende Hauptsacheurteile handelt.

Die Rechtsprechung macht dennoch deutlich: Auch bei KI-generierten Inhalten bleiben die allgemeinen Regeln zum Schutz des Persönlichkeitsrechts anwendbar. Automatisierte Informationsverarbeitung ist kein Freibrief für die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen.


Die Entscheidungen:

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 29.09.2025, Az. 324 O 404/25.

Landgericht Aachen, Beschluss vom 24.09.2026, Az. 8 O 268/26.